So läuft es ab

Vom ersten Gespräch bis zum laufenden Vertrag sind es sechs Schritte. Bearbeitungsdauern, die in den Versicherungsbedingungen nicht geregelt sind, nennen wir bewusst nicht.

Sechs Schritte

  1. Beratungsgespräch

    Am Anfang steht ein Gespräch, kein Formular. Über den Button auf dieser Seite geben Sie in wenigen Schritten an, worum es geht und wie Sie erreichbar sind – danach melden sich Ihre persönlichen Ansprechpartner bei Ihnen.

    Im Gespräch klären wir, welche monatliche Rente sinnvoll ist, ob eine Summendynamik vereinbart werden soll und welche Fragen offen sind. Sie entscheiden anschließend in Ruhe – aus dem Gespräch entsteht keine Verpflichtung.

  2. Antrag und Gesundheitsfragen

    Ist die gewünschte Absicherung klar, wird der Antrag ausgefüllt. Dazu gehören die Gesundheitsfragen: Bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung müssen Sie alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände in Textform anzeigen, nach denen die Versicherung in Textform gefragt hat. Gefahrerheblich sind dabei die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss der Versicherung Einfluss zu nehmen, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen.

    Diese Pflicht endet nicht mit der Unterschrift: Stellt die Versicherung nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor der Annahme noch Fragen in Textform, sind auch diese zu beantworten. Soll eine andere Person versichert werden – bei KISS also Ihr Kind –, ist diese neben Ihnen für die wahrheitsgemäße und vollständige Anzeige verantwortlich.

    Ein Punkt gehört an diese Stelle, weil er sich später nicht mehr heilen lässt: Personen, bei denen bereits bei Antragstellung eine Invalidität bestand, sind nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert. Sorgfalt beim Ausfüllen ist deshalb kein Formalismus, sondern die Grundlage des Schutzes.

  3. Annahme und Versicherungsschein

    Die Versicherung prüft den Antrag und stellt bei Annahme den Versicherungsschein aus. Er legt zusammen mit dem Angebot beziehungsweise Antrag und den Bedingungen den Inhalt Ihrer Kinderinvaliditätsversicherung fest – dort steht auch, ob eine Summendynamik oder eine Leistungsdynamik vereinbart ist.

    Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit zahlen. Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste Beitrag frühestens einen Monat nach seinem Zugang zu zahlen – Sie haben also Zeit, ihn zu prüfen.

  4. Erster Beitrag

    Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig, sofern nicht ein späterer Zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein angegeben ist. Zahlen Sie nicht unverzüglich, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist – es sei denn, Sie weisen nach, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.

    Je nach Vereinbarung wird der Beitrag monatlich, viertel-, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt. Möglich ist die Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren, per Kreditkarte oder über PayPal; der jeweils fällige Beitrag wird dann eingezogen. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält bereits die Versicherungsteuer.

  5. Der laufende Vertrag

    Ab jetzt läuft alles von selbst. Ein Folgebeitrag wird zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig; die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist. Der Vertrag verlängert sich mit Ablauf der Vertragslaufzeit um ein Jahr und dann stillschweigend von Jahr zu Jahr.

    Ist eine Summendynamik vereinbart, steigt die für die Rentenleistung vereinbarte Versicherungssumme jährlich um 5 Prozent, erstmals zum Beginn des zweiten Versicherungsjahres; der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis. Über die erhöhte Versicherungssumme werden Sie unterrichtet, spätestens mit der Aufforderung zur Zahlung des neuen Beitrages, und erhalten einen Nachtrag zum Versicherungsschein. Widersprechen können Sie innerhalb von zwei Monaten in Textform.

    Unabhängig davon darf die Versicherung zum Ablauf eines jeden Kalenderjahres prüfen, ob eine Anpassung der Beiträge – Erhöhung oder Absenkung – notwendig ist. Über eine Anpassung werden Sie vorab informiert; bei einer Erhöhung können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Ergibt die Prüfung niedrigere Beiträge, müssen diese abgesenkt werden.

    Flexibel bleiben Sie auch sonst: Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen – zum Zugangstag oder zu einem späteren, von Ihnen bestimmten Zeitpunkt. Und bitte teilen Sie eine Änderung Ihrer Anschrift mit: Ohne Mitteilung genügt für eine Erklärung an Sie die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte bekannte Anschrift.

  6. Was währenddessen schon bereitsteht

    Ein Vertrag, der nur im Ernstfall etwas tut, wäre die halbe Geschichte. Der Budgetbaustein erstattet schon vorher nachgewiesene Kosten für ausgewählte Kurse, gestaffelt nach dem Alter des Kindes – vom Erste-Hilfe-am-Kind-Kurs über Baby-Schwimmen und den Seepferdchen-Kurs bis zum Fahrrad-Fahrsicherheitstraining und zur Nachhilfe.

    Am anderen Ende steht das Optionsrecht: Die Versicherung endet zum Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 30. Lebensjahr vollendet. Lief der Vertrag ohne Einschränkungen, ohne Zuschlag, ohne Leistungsantrag und ohne Antrag auf Schwerbehinderung, können Sie und die versicherte Person danach innerhalb von drei Monaten ohne neue Gesundheitsfragen eine Unfall-Rentenversicherung bis zur Höhe Ihrer bisherigen Monatsrente abschließen – zu den dann gültigen Beiträgen und Bedingungen, die Ihnen auf Wunsch vorab zur Verfügung gestellt werden.

    Und falls doch einmal etwas passiert: Wie es dann weitergeht, steht Schritt für Schritt auf der Seite zum Leistungsfall.

Wer Sie dabei begleitet

Bei Groth & Hartmann haben Sie feste Ansprechpartner. Beide erreichen Sie direkt:

Für die Terminvereinbarung nutzen wir bewusst den persönlichen Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Grundlage: Versicherungsbedingungen KISS (PDF)

Bereit für den ersten Schritt?

Starten Sie mit einer unverbindlichen Beratungsanfrage. Wir melden uns persönlich bei Ihnen und klären alles Weitere gemeinsam.