Reha-Management: Begleitung im Ernstfall
Ist nach den ärztlichen Befunden ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 zu erwarten, steht Ihrem Kind ein medizinisch-berufskundlicher Beratungs- und Rehabilitationsmanagementdienst zur Seite.
Anspruch bereits ab einem zu erwartenden GdB von 50
Wer den Anspruch hat und wer begleitet
Der Anspruch entsteht bereits, bevor die Invalidität endgültig feststeht: Es genügt, dass auf Basis der zuletzt erhobenen ärztlichen Befunde ein Grad der Behinderung von mindestens 50 zu erwarten ist.
Wir wählen dafür in unserem Auftrag einen medizinisch-berufskundlichen Beratungs- und Rehabilitationsmanagementdienst aus – aktuell unser Kooperationspartner ReIntra.
Drei Leistungsphasen
Vorgehensweise klären
Auf Grundlage der medizinischen Diagnosen und Unterlagen wird unter Berücksichtigung der individuellen Situation Ihres Kindes die grundsätzliche Vorgehensweise empfohlen.
Empfehlungen erarbeiten
Es werden umfassende Empfehlungen zur medizinischen, schulischen, berufskundlichen und sozialen rehabilitativen Betreuung für die kommenden Monate oder Jahre erarbeitet.
Kontinuierlich begleiten
Ihr Kind wird auf Basis der in Phase zwei erarbeiteten Empfehlungen kontinuierlich bis zur medizinischen, sozialen und schulischen/beruflichen Rehabilitation begleitet.
Was die Kostenübernahme umfasst
Wir übernehmen ausschließlich die Kosten der medizinisch-berufskundlichen Beratungstätigkeit selbst – bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall.
Nicht übernommen werden dagegen die Kosten, die aus der Durchführung der empfohlenen Maßnahmen entstehen – etwa für eine Reha-Klinik, eine Therapie oder einen Umbau. Diese Kosten tragen Sie beziehungsweise die dafür zuständigen Kostenträger.
Art, Umfang und Dauer der Leistungen richten sich nach der Art der Erkrankung, ihrem Verlauf und ihren Folgen. Sie werden erbracht, bis nach Einschätzung des Beratungsdienstes keine weiteren Fortschritte bei der Rehabilitation mehr zu erwarten sind – längstens bis der Höchstbetrag von 10.000 Euro erreicht ist.
Wo die Leistungen gelten
Die Reha-Management-Serviceleistungen werden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland erbracht. Hält sich Ihr Kind im Ausland auf, können sie für diese Zeit nicht in Anspruch genommen werden.
Das gilt nicht, wenn der Auslandsaufenthalt Teil des von uns oder vom Beratungsdienst vorgeschlagenen Rehabilitationsprozesses ist.
Die monatliche Rente und die Kapitalleistung sind davon unabhängig: Sie gelten weltweit – nur die Reha-Management-Serviceleistungen sind auf Deutschland begrenzt.
Da vor Einschaltung des Beratungsdienstes nicht immer abschließend geprüft werden kann, ob Versicherungsschutz besteht, ist die Erbringung der Reha-Management-Serviceleistungen keine Anerkennung unserer Leistungspflicht aus dem Vertrag. Bereits erbrachte Beratungsleistungen tragen wir in jedem Fall.
Fragen zum Reha-Management?
Ihre persönlichen Ansprechpartner bei der BarmeniaGothaer erläutern Ihnen die Details zum Reha-Management.
Grundlage: Versicherungsbedingungen KISS (PDF)