Schutz im Überblick

KISS unterstützt Ihr Kind, wenn infolge einer Krankheit oder eines Unfalls eine dauerhafte Beeinträchtigung entsteht. Der Steckbrief unten zeigt auf einen Blick, für wen, wie lange und in welcher Höhe.

Vierköpfige Familie sitzt lachend zusammen und hält ein angedeutetes Hausdach schützend über sich

Der Steckbrief

Für wen

Abschluss ab der 6. Lebenswoche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr – für gesetzlich und privat versicherte Kinder. Die Zusatzbausteine Einbettzimmer und Ambulant gelten nur für gesetzlich versicherte Kinder.

Fragen zum Vertrag
Laufzeit

Schutz bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem Ihr Kind 30 wird. Eine bereits laufende Rente wird danach lebenslang weitergezahlt, solange der GdB bei mindestens 50 liegt.

Warum genau 30
Wann gezahlt wird

Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 – bei Krankheit und Unfall, weltweit. Rückwirkend ab dem Monat, in dem der Antrag beim Versorgungsamt eingegangen ist.

Ablauf im Leistungsfall
Was gezahlt wird

Monatliche Rente, frei wählbar von 800 € bis 2.000 €.

Zusätzlich einmalig 24 Monatsrenten sowie die Reha-Begleitung.

Alle Leistungen
Im Alltag

Zuschüsse für ausgewählte Kurse – zusammen bis zu 500 €, je Kurs einmalig 50 bis 100 €. Unabhängig davon, ob je ein Leistungsfall eintritt.

Welche Kurse
Zusatzbausteine

Kinder-Unfallschutz (20.000 € Grundsumme, bis 70.000 € bei Vollinvalidität), Einbettzimmer & Chefarztbehandlung sowie optional die Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung mit schnellem Facharzttermin.

Alle Zusatzbausteine
Beitrag

Ab 28,73 € im Monat, inklusive Kinder-Unfallschutz und Einbettzimmer.

Beitragsfinder
Kündigung

Zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit in Textform kündbar – ab dem ersten Verlängerungsjahr sogar täglich.

Weitere Vertragsbausteine

Von der Diagnose bis zur ersten Zahlung

So kommt die Rente ins Haus – die kurze Fassung, Schritt für Schritt:

  1. Diagnose

    Eine Krankheit oder ein Unfall führt zu einer dauerhaften Beeinträchtigung Ihres Kindes.

  2. Antrag beim Versorgungsamt

    Bei der für die Feststellung des Grades der Behinderung zuständigen Stelle wird ein Schwerbehindertenausweis beantragt.

  3. GdB-Bescheid

    Wird ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt – oder ist er auf Basis der ärztlichen Befunde bereits zu erwarten –, beginnt die Reha-Begleitung schon vor dem endgültigen Bescheid.

  4. Meldung an die BarmeniaGothaer

    Der Schwerbehindertenausweis beziehungsweise die vorliegenden ärztlichen Unterlagen werden der Versicherung angezeigt.

  5. Rente und Einmalzahlung

    Die Rente wird rückwirkend ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag beim Versorgungsamt eingegangen ist – zusätzlich die Einmalzahlung von 24 Monatsrenten.

Welche Nachweise, Fristen und Mitwirkungspflichten dabei im Einzelnen gelten, steht vollständig in der Checkliste für den Leistungsfall. Checkliste für den Leistungsfall

Grundlage: Versicherungsbedingungen KISS (PDF)

Fragen zu Ihrem individuellen Schutz?

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