Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um den Kinder-Invaliditäts-Sorglos-Schutz (KISS) der BarmeniaGothaer.

Grundlagen

Was ist KISS?

Der Kinder-Invaliditäts-Sorglos-Schutz (KISS) der BarmeniaGothaer hilft, wenn Ihr Kind durch eine Krankheit oder einen Unfall dauerhafte Einschränkungen erleidet – mit einer vereinbarten monatlichen Rente, einer einmaligen Kapitalleistung und Unterstützung durch ein Reha-Management.

Ab welchem Grad der Behinderung wird geleistet?

KISS leistet ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50. Der GdB wird nach dem Schwerbehindertenrecht im Sozialgesetzbuch IX festgestellt.

Sind Krankheiten und Unfälle versichert?

Ja. KISS leistet unabhängig davon, ob die Invalidität durch eine Krankheit oder einen Unfall verursacht wurde.

Ist eine Erkrankung nach einem Zeckenbiss versichert?

Ja. Versichert sind Krankheiten und Unfälle weltweit. Führt eine durch einen Zeckenbiss ausgelöste Krankheit wie FSME oder Borreliose zu einer dauerhaften Invalidität, ist das als Krankheitsfolge mitversichert. Ausdrücklich als Unfall gelten außerdem Vergiftungen durch die Einnahme von Stoffen, deren Schädlichkeit dem Kind nicht bewusst war, sowie zum Beispiel Ertrinken, Erfrierungen, Sonnenstich, unfreiwilliger Flüssigkeits- oder Nahrungsentzug und Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung oder Eigenbewegung.

Zu den Beispielen

Leistungen

Welche monatliche Rente und Kapitalleistung gibt es?

Im Leistungsfall wird die vereinbarte monatliche Rente lebenslang gezahlt, solange der Grad der Behinderung (GdB) bei mindestens 50 liegt. Zusätzlich gibt es eine einmalige Kapitalleistung in Höhe des 24-Fachen der vereinbarten Monatsrente. Die verschiedenen Rentenstufen und die dazugehörigen Kapitalleistungen und Monatsbeiträge finden Sie im Detail auf der Seite „Beiträge“.

Zur Beitragstabelle
Wofür kann die Rente verwendet werden?

Die monatliche KISS-Rente ist eine freie Geldleistung – Sie entscheiden, wofür Sie sie einsetzen. Typische Verwendungen sind der Ausgleich, wenn ein Elternteil beruflich zurücksteckt, Therapien und Fahrten, Umbauten und Hilfsmittel oder zusätzliche Betreuung.

Was ist das Reha-Management?

Ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50 zu erwarten, unterstützt Sie unser Kooperationspartner ReIntra mit einem Rehabilitations-Management: Er hilft zum Beispiel bei der Wahl des richtigen Therapieansatzes und einer geeigneten Reha-Klinik, koordiniert Therapiemaßnahmen und unterstützt bei der schulischen, beruflichen und sozialen Wiedereingliederung. Die Kosten der Beratungstätigkeit übernehmen wir bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall. Die Leistungen werden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland erbracht.

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Die Invaliditätsleistung (monatliche Rente und Kapitalleistung) gilt weltweit. Die Serviceleistungen des Reha-Managements durch ReIntra werden dagegen ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland erbracht.

Welche Unfall-Todesfallleistung besteht?

Stirbt das versicherte Kind infolge eines Unfalls innerhalb eines Jahres nach dem Unfall und besteht noch kein Anspruch auf die Invaliditäts-Kapitalleistung, wird eine Unfall-Todesfallleistung in Höhe von 5.000 Euro gezahlt.

Was bedeutet Leistungsdynamik?

Ist eine Leistungsdynamik vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert, wird die im Leistungsfall gezahlte monatliche Rente jährlich zum 1.1. um 1,5 Prozent erhöht – erstmals zum 1.1. des zweiten Kalenderjahres nach Rentenbeginn. Ohne Leistungsdynamik erhöht sich die vereinbarte Rente nicht automatisch.

Gibt es Zuschüsse auch ohne Leistungsfall?

Ja, über den Budgetbaustein. Er erstattet unabhängig von einem Leistungsfall je nach Alter des Kindes einmalig 50 bis 100 € nachgewiesener Kosten – zum Beispiel für einen Erste-Hilfe-am-Kind-Kurs, einen Baby-Schwimm- oder Seepferdchen-Kurs, einen Erste-Hilfe-Kurs für Kinder, ein Fahrrad-Fahrsicherheitstraining oder Nachhilfestunden, zusammen bis zu 500 € über die Kindheit.

Zu den Extras
Wie viel übernimmt KISS für Nachhilfe?

KISS kennt zwei unabhängige Nachhilfe-Leistungen. Der Budgetbaustein erstattet Kindern zwischen 8 und 16 Jahren unabhängig vom Leistungsfall bis zu 100 Euro Nachhilfekosten. Ist dagegen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 zu erwarten, übernimmt KISS zusätzlich Kosten für Nachhilfeunterricht im Leistungsfall bis zu 1.000 Euro. Beide Bausteine bestehen unabhängig nebeneinander.

Was bringt KISS, wenn nie etwas passiert?

Auch ohne Leistungsfall lohnt sich KISS: Über den Budgetbaustein erstattet die BarmeniaGothaer je nach Alter Ihres Kindes einmalig 50 bis 100 € je Kurs – etwa für Schwimmkurse, Erste-Hilfe-Kurse, Fahrradtraining oder Nachhilfe, zusammen bis zu 500 € über die Kindheit.

Zu den Extras

Zusatzbausteine

Ist ein Unfallschutz enthalten?

Ja. In jedem unserer Angebote steckt zusätzlich ein Kinder-Unfallschutz der BarmeniaGothaer mit einer Grundsumme von 20.000 € und 350 % Progression – bereits im ausgewiesenen Beitrag enthalten. Je schwerer die Unfallfolge, desto höher die Leistung: Bei Vollinvalidität zahlt er bis zu 70.000 € (das 3,5-Fache der Grundsumme).

Was ist mit dem Einbettzimmer?

In jedem unserer Angebote steckt zusätzlich der Tarif „Mehr Komfort 1‑Bett K“ der Barmenia Krankenversicherung AG – eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung, für gesetzlich versicherte Kinder. Er übernimmt die Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer und die privatärztliche Behandlung, zum Beispiel durch den Chefarzt, auch über die GOÄ hinaus, bereits ab dem ersten Tag ohne Wartezeiten. Der Tarif gilt bei jedem stationären Krankenhausaufenthalt – dafür muss kein KISS-Leistungsfall vorliegen. Im Beitrag enthalten: 4,55 € monatlich für den Tarif „Mehr Komfort 1‑Bett K“ (0–14 Jahre; ab 15 Jahren 9,17 €).

Vertrag, Alter und Laufzeit

Wer kann den Vertrag abschließen?

Versicherungsnehmer und damit Vertragspartner ist, wer für ein Kind den Versicherungsschutz vereinbart – zum Beispiel Eltern, Großeltern oder Paten. Versicherte Person ist das Kind, für das der Vertrag abgeschlossen wird.

Ab welchem Alter kann ein Kind versichert werden?

Der Abschluss ist ab der 6. Lebenswoche und bis zum Alter von 17 Jahren möglich.

Wie lange besteht der Schutz?

Der Versicherungsschutz endet automatisch zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind das 30. Lebensjahr vollendet – ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine bereits laufende Rente wird lebenslang weitergezahlt, solange der GdB bei mindestens 50 liegt.

Wann kann ich kündigen?

Während der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit können Sie zum Ablauf in Textform kündigen. Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie sogar täglich in Textform kündigen, ohne eine Frist einhalten zu müssen.

Können Großeltern oder Paten abschließen?

Ja. Versicherungsnehmer und damit Vertragspartner kann jede Person sein, die für ein Kind den Versicherungsschutz vereinbart – zum Beispiel auch Großeltern oder Paten. Der Abschluss ist ab der 6. Lebenswoche des Kindes bis zum Alter von 17 Jahren möglich. Die Beitragsbefreiung bei Tod des Vertragspartners gilt nur, wenn er bei Abschluss jünger als 55 war.

Ausschlüsse

Gibt es Fälle, in denen KISS nicht leistet?

Ja, aber die Ausnahmen sind eng begrenzt. Nicht versicherbar sind Personen, die bereits bei Antragstellung invalide sind, sowie einzelne besonders risikoreiche Berufe wie Berufssportler, Berufstaucher oder Piloten. Nicht versichert ist außerdem eine Invalidität, die überwiegend auf bestimmte Ursachen zurückgeht – etwa psychische Erkrankungen und Entwicklungsstörungen (versichert aber, wenn sie auf einen Unfall, Hirnschaden, eine Vergiftung oder Infektion zurückgehen), Krankheiten durch suchterzeugende Mittel ab 14 Jahren, Trunkenheit am Steuer, vorsätzliche Straftaten, Kriegsereignisse, Kernenergie oder bestimmte Luftfahrt- und Motorsportaktivitäten – zu mehreren dieser Gründe gibt es Ausnahmen.

Alle Ausnahmen im Ratgeber

Antrag

Was muss bei den Gesundheitsfragen beachtet werden?

Vor Vertragsschluss müssen alle in Textform gestellten Fragen zu gefahrerheblichen Umständen – etwa Gesundheitsfragen – wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Unvollständige oder unrichtige Angaben können dazu führen, dass wir vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen, ihn rückwirkend anpassen oder wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Mein Kind hat schon eine Diagnose – geht KISS noch?

Oft ja – entscheidend sind die Gesundheitsfragen im Antrag. Krankheiten, die vor Abschluss festgestellt wurden, sind nicht versichert; ist Ihr Kind bereits dauerhaft eingeschränkt, ist kein Abschluss möglich. Wir klären das im Gespräch.

Weitere Fragen

Was leistet die ambulante Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Optional zusätzlich wählbar ist der Tarif „Mehr Gesundheit 500 D“ der Barmenia Krankenversicherung AG – eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung, für gesetzlich versicherte Kinder. Er vermittelt einen schnellen Facharzttermin und stellt ein Budget von 500 € je Kalenderjahr für ambulante Leistungen bereit: Naturheilverfahren durch Ärzte, Behandlungen durch Heilpraktiker und Osteopathie zu 80 % (frühestens nach drei Monaten), außerdem ärztlich verordnete Heilmittel wie Krankengymnastik, Massagen oder Logopädie, ärztlich verordnete Hilfsmittel wie Hörgeräte, Bandagen oder einen Rollstuhl, Arznei- und Verbandmittel sowie gesetzliche Zuzahlungen – jeweils zu 100 %. Der Versicherungsschutz beginnt sofort, ohne Wartezeit (Ausnahme: Naturheilverfahren/Heilpraktiker/Osteopathie).

Frage nicht dabei?

Ihre persönlichen Ansprechpartner bei der BarmeniaGothaer beantworten auch Ihre individuellen Fragen zu KISS.