Reha-Management: was ReIntra im Ernstfall wirklich macht
Der Baustein, an den zuerst niemand denkt
Wenn Eltern über eine Kinderinvaliditätsversicherung sprechen, geht es fast immer um Geld: um die monatliche Rente und um die Kapitalleistung. Verständlich – beides ist konkret und rechenbar. Der dritte Baustein von KISS lässt sich schwerer in einer Zahl ausdrücken und wird deshalb oft überlesen: die Rehabilitations-Management-Serviceleistungen.
Die Ausgangslage lässt sich nüchtern beschreiben. Nach einer plötzlichen Invalidität stellen sich Fragen, auf die im Familienalltag niemand vorbereitet ist: Welcher Therapieansatz ist der beste? Welche Reha-Klinik ist empfehlenswert? Wer übernimmt die Kosten? Genau hier setzt der Baustein an – er organisiert Orientierung, nicht Geld.
Wann der Anspruch entsteht
Der Anspruch auf die Reha-Management-Serviceleistungen ist bewusst früher angesetzt als der Anspruch auf Rente und Kapital. Er entsteht bereits dann, wenn nach den Bemessungsgrundsätzen der Bedingungen auf Basis der zuletzt erhobenen ärztlichen Befunde ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 zu erwarten ist.
Der Unterschied zu „festgestellt" ist entscheidend. Auf eine Entscheidung des Versorgungsamts oder auf abgeschlossene Gutachten muss niemand warten. Die Begleitung kann anlaufen, während vieles noch offen ist – also genau in der Phase, in der Familien die meisten Entscheidungen treffen müssen und am wenigsten Übersicht haben.
Wer begleitet – und wie der Weg aussieht
Die BarmeniaGothaer wählt einen medizinisch-berufskundlichen Beratungs- und Rehabilitationsmanagementdienst aus, der in ihrem Auftrag die Serviceleistungen erbringt. Der Kooperationspartner heißt ReIntra.
Die Bedingungen beschreiben den Weg in drei Leistungsphasen. Sie sind kein Katalog von Ansprüchen, sondern eine Abfolge – von der ersten Einordnung bis zur längeren Begleitung:
Was das praktisch bedeuten kann, zeigt der Flyer an Beispielen: ReIntra koordiniert Therapiemaßnahmen und beschafft einen Platz in einer geeigneten Rehabilitationseinrichtung. An erster Stelle steht dabei, eine drohende Invalidität abzuwenden. Kann die Gesundheit des Kindes nicht wieder vollständig hergestellt werden, kümmert sich ReIntra darum, dass Selbstständigkeit und soziale Reintegration gefördert werden, und organisiert einen angemessenen Schul-, Ausbildungs- und Arbeitsplatz.
Die drei Leistungsphasen
- Erste Phase: Auf Grundlage der medizinischen Diagnosen und Unterlagen wird unter Berücksichtigung der individuellen Situation die grundsätzliche Vorgehensweise empfohlen.
- Zweite Phase: Es werden umfassende Empfehlungen zur medizinischen, schulischen, berufskundlichen und sozialen rehabilitativen Betreuung für die kommenden Monate oder Jahre erarbeitet.
- Dritte Phase: Das Kind wird auf Basis dieser Empfehlungen kontinuierlich bis zur medizinischen, sozialen und schulischen beziehungsweise beruflichen Rehabilitation begleitet.
Was die 10.000 Euro abdecken – und was nicht
Hier lohnt genaues Lesen, weil an dieser Stelle die meisten Missverständnisse entstehen. Übernommen werden ausschließlich die für die medizinisch-berufskundliche Beratungstätigkeit anfallenden Kosten, und zwar bis zu einem Betrag von 10.000 Euro je Versicherungsfall.
Die Kosten, die aus der Durchführung der empfohlenen Maßnahmen entstehen, werden dagegen nicht übernommen. Die 10.000 Euro sind also ein Budget für die Beratung und Steuerung – nicht für die Therapie, die Klinik oder einen Umbau. Für diese Kosten bleiben die jeweils zuständigen Kostenträger oder die Familie selbst verantwortlich. Genau dafür gibt es allerdings die finanziellen Leistungen von KISS: Rente und Kapitalleistung sind frei verwendbar.
Art und Umfang der Leistungen sowie die Dauer der Leistungserbringung hängen insbesondere von der Art der Erkrankung, ihrem Verlauf und ihren Folgen ab. Die Leistungen werden erbracht, bis nach Beurteilung des Beratungsdienstes keine Fortschritte hinsichtlich der medizinischen, sozialen und schulischen beziehungsweise beruflichen Rehabilitation mehr zu erwarten sind – längstens bis der Höchstbetrag von 10.000 Euro für die Kostenübernahme erreicht ist.
Wo die Leistungen erbracht werden
Ein Punkt, der sachlich dazugehört: Die Reha-Management-Serviceleistungen werden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland erbracht. Hält sich das versicherte Kind im Ausland auf, können die Leistungen für die Zeit des Auslandsaufenthaltes nicht beansprucht werden.
Eine Ausnahme ist vorgesehen: Das gilt nicht, wenn der Auslandsaufenthalt Teil des Rehabilitationsprozesses ist, der von der BarmeniaGothaer oder vom eingeschalteten Beratungs- und Rehabilitationsmanagementdienst vorgeschlagen wurde.
Diese Begrenzung betrifft nur die Serviceleistungen. Die monatliche Rente und die Kapitalleistung sind davon unabhängig – dafür gilt der Versicherungsschutz weltweit. Mehr dazu auf unserer Seite Reha-Management.
Warum die Hilfe anläuft, bevor alles entschieden ist
Zum Schluss eine Regelung, die im Ernstfall viel wert ist. Weil vor der Einschaltung des Beratungsdienstes nicht immer abschließend geprüft werden kann, ob überhaupt Versicherungsschutz besteht, ist mit der Erbringung der Reha-Management-Serviceleistungen keine Anerkennung der Leistungspflicht aus dem Vertrag verbunden. In jedem Fall trägt die BarmeniaGothaer aber die Kosten für bereits erbrachte Reha-Management-Serviceleistungen.
Das heißt: Die Begleitung kann starten, ohne dass die Familie in Vorleistung geht oder auf das Ergebnis der Leistungsprüfung wartet. Die formale Entscheidung über Rente und Kapitalleistung bleibt davon unberührt und wird gesondert getroffen.
Neben dem Reha-Management sieht KISS bei einem zu erwartenden GdB von mindestens 50 außerdem die Übernahme nachgewiesener Kosten für psychologische Unterstützung und für erteilten Nachhilfeunterricht vor – jeweils bis zu 1.000 Euro.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Muss der Grad der Behinderung schon festgestellt sein?
Nein. Es genügt, dass auf Basis der zuletzt erhobenen ärztlichen Befunde ein GdB von mindestens 50 zu erwarten ist. Rente und Kapitalleistung setzen dagegen den Nachweis eines festgestellten GdB von mindestens 50 voraus.
Werden auch Therapie- oder Umbaukosten übernommen?
Nein. Übernommen werden ausschließlich die Kosten der medizinisch-berufskundlichen Beratungstätigkeit bis 10.000 Euro je Versicherungsfall. Kosten aus der Durchführung der empfohlenen Maßnahmen werden nicht übernommen. Rente und Kapitalleistung sind dafür frei verwendbar.
Gilt das Reha-Management auch im Ausland?
Die Serviceleistungen werden ausschließlich in Deutschland erbracht; während eines Auslandsaufenthaltes können sie nicht beansprucht werden. Ausnahme: Der Auslandsaufenthalt ist Teil des vorgeschlagenen Rehabilitationsprozesses.
Grundlage: Versicherungsbedingungen KISS (PDF)
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