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Diabetes, Krebs, Epilepsie: die häufigsten Ursachen im KISS-Leistungsfall

6 Min. Lesezeit

Die Leistungsstatistik der BarmeniaGothaer zeigt, worauf die KISS-Leistungsfälle zurückgehen. Was diese Verteilung aussagt – und warum am Ende nicht die Diagnose entscheidet.

Woher die Zahlen stammen

Wer über eine Kinderinvaliditätsversicherung nachdenkt, denkt fast immer zuerst an einen Unfall. Die Leistungsstatistik der BarmeniaGothaer zeichnet ein anderes Bild: 93 Prozent der KISS-Leistungsfälle sind auf Krankheiten zurückzuführen, 7 Prozent auf Unfälle.

Die Auswertung schlüsselt diese Leistungsfälle weiter auf – aus dem eigenen Bestand der BarmeniaGothaer:

Leistungsfälle KISS nach Ursache

  • 27 % Diabetes
  • 20 % Krebs
  • 13 % Epilepsie
  • 11 % Entwicklungsstörungen
  • 22 % sonstige Krankheiten
  • 7 % Unfälle

Was diese Verteilung aussagt – und was nicht

Die Zahlen beschreiben, welche Ursachen in den bereits eingetretenen Leistungsfällen dieses Tarifs vorkamen. Sie sind ein Rückblick auf einen Versicherungsbestand zu einem Stichtag – keine Aussage darüber, wie wahrscheinlich eine bestimmte Erkrankung bei einem einzelnen Kind ist, und keine Prognose für die Zukunft.

Was sie gut zeigen, ist die Bandbreite. Ein Vertrag, der nur Unfälle absichert, würde in dieser Auswertung 7 Prozent der Fälle erfassen. Genau hier setzt KISS an: Die Bedingungen bieten Versicherungsschutz für die während der Wirksamkeit des Vertrages durch Krankheiten und Unfälle unfreiwillig eingetretene Invalidität – beides gleichrangig. Den Vergleich der beiden Absicherungswege vertieft der Artikel Kinderinvaliditätsversicherung oder Unfallversicherung?.

Was die Bedingungen unter einer Krankheit verstehen

Die Bedingungen führen keine Liste versicherter Diagnosen. Stattdessen definieren sie den Begriff: Eine Krankheit ist ein anormaler Körper- oder Geisteszustand, der eine nicht ganz unerhebliche Störung körperlicher oder geistiger Funktionen mit sich bringt.

Diabetes, Krebs, Epilepsie und Entwicklungsstörungen tauchen in den Bedingungen deshalb gar nicht namentlich auf. Diabetes, Krebs und Epilepsie sind als Krankheit versichert. Entwicklungsstörungen sind versichert, wenn sie auf einen Unfall, einen hirnorganischen Schaden, eine Vergiftung oder eine Infektion zurückgehen. Die Auswertung nennt diese Krankheitsbilder nur, weil sie in der Statistik der Leistungsfälle die größten Anteile ausmachen.

Zwei zeitliche Voraussetzungen nennen die Bedingungen dazu: Krankheiten, die zu einer Invalidität führen, müssen während der Wirksamkeit des Vertrages ärztlich festgestellt werden; Unfälle müssen während der Wirksamkeit des Vertrages eingetreten sein.

Nicht der Name der Diagnose entscheidet, sondern der Grad der Behinderung

Für die Leistung ist die Diagnose selbst nicht der Maßstab. Als Invalidität gilt in diesem Vertrag, wenn nach dem Schwerbehindertenrecht im Sozialgesetzbuch IX ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 vorliegt. Diesen Wert stellt nicht die Versicherung fest, sondern die dafür zuständige staatliche Stelle.

Nachgewiesen wird er auf zwei Wegen: über den Schwerbehindertenausweis und den Bescheid über die Schwerbehinderung – oder, sofern kein Ausweis vorgelegt oder beantragt wurde, über ärztliche Unterlagen wie Berichte, Atteste und Diagnosen, die nach Feststellung der Versicherung zu einem GdB von mindestens 50 führen. Wie das im Einzelnen abläuft, beschreibt der Artikel Was der Grad der Behinderung 50 konkret bedeutet.

Das erklärt auch, warum zwei Kinder mit derselben Diagnose unterschiedlich beurteilt werden können: Bewertet wird die tatsächliche Beeinträchtigung, nicht der Krankheitsname.

Wenn mehrere Ursachen zusammenkommen

Gerade weil die Verteilung so breit ist, ist eine Regel der Bedingungen wichtig: Es muss nicht eine einzelne Krankheit oder ein einzelner Unfall zu einem GdB von 50 führen. Berücksichtigt werden alle Krankheiten und Unfälle, die während der Laufzeit des Vertrages unter den Versicherungsschutz fallen. Für die Bemessung der Invalidität werden alle Versicherungsfälle so betrachtet, als seien sie zeitgleich eingetreten.

Ein Kind, bei dem sich mehrere Beeinträchtigungen aus verschiedenen Ursachen addieren, steht damit nicht schlechter da als eines mit einer einzigen schweren Erkrankung. Für Familien ist das eine der praktisch wichtigsten Regelungen des Vertrages, weil sich Beeinträchtigungen über Jahre hinweg entwickeln können und selten aus einer einzigen Ursache stammen.

Ein Ausschluss, der zur vollständigen Darstellung gehört

Zur Transparenz gehört auch die Gegenrichtung. Kein Versicherungsschutz besteht für eine Invalidität, die ganz oder überwiegend – das heißt zu mehr als 50 Prozent – auf Neurosen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen sowie auf Psychosen oder Intelligenzminderung zurückgeht. Die Bedingungen nennen dafür das gesamte Kapitel V des ICD-10-Katalogs in der Fassung Januar 2021.

Die Bedingungen sehen zu diesem Ausschluss ausdrücklich eine Rückausnahme vor: Versicherungsschutz besteht, wenn die Beeinträchtigung durch einen Unfall oder eine Erkrankung mit hirnorganischen Schäden oder durch eine Vergiftung oder Infektion verursacht wurde.

Ob eine konkrete Diagnose unter diesen Ausschluss fällt, lässt sich nicht pauschal beantworten – das ergibt sich aus der ärztlichen Feststellung im Einzelfall. Alle Ausschlüsse im Überblick finden Sie auf der Seite Was KISS nicht leistet.

Welche Fragen sich für Ihr Kind stellen, klären Ihre persönlichen Ansprechpartner gern in Ruhe mit Ihnen.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Sind Diabetes, Krebs und Epilepsie in KISS ausdrücklich versichert?

Die Bedingungen nennen keine einzelnen Diagnosen. Versichert ist die durch Krankheiten und Unfälle unfreiwillig eingetretene Invalidität, wobei eine Krankheit als anormaler Körper- oder Geisteszustand mit einer nicht ganz unerheblichen Störung körperlicher oder geistiger Funktionen definiert ist. Die genannten Krankheitsbilder sind lediglich die häufigsten Ursachen der bisherigen Leistungsfälle.

Reicht eine einzelne Diagnose für die Leistung aus?

Entscheidend ist ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 nach dem Schwerbehindertenrecht im Sozialgesetzbuch IX. Dabei muss nicht eine einzelne Krankheit diesen Wert erreichen – alle während der Vertragslaufzeit versicherten Krankheiten und Unfälle werden gemeinsam betrachtet.

Sagt diese Verteilung etwas über das Risiko meines Kindes aus?

Nein. Die Angaben beschreiben die Ursachen der bereits eingetretenen KISS-Leistungsfälle. Sie sind ein Rückblick auf den Versicherungsbestand und weder eine Wahrscheinlichkeitsaussage für ein einzelnes Kind noch eine Prognose.

Grundlage: Versicherungsbedingungen KISS (PDF)

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