Kinderinvaliditätsversicherung oder Unfallversicherung – was Kinder wirklich trifft
Der Reflex: Wir denken zuerst an den Unfall
Wenn Eltern über die Absicherung ihres Kindes nachdenken, taucht fast immer dasselbe Bild auf: der Sturz vom Klettergerüst, der Sprung ins zu flache Wasser, der Fahrradunfall auf dem Schulweg. Unfälle haben einen Zeitpunkt, einen Ort und eine Geschichte. Sie lassen sich erzählen – und genau deshalb prägen sie unsere Vorstellung davon, was einem Kind zustoßen kann.
Krankheiten wirken anders. Sie kündigen sich selten mit einem lauten Ereignis an, sondern entwickeln sich, werden untersucht, irgendwann benannt und begleiten die Familie danach oft über Jahre. Für die Frage, welche Absicherung zu einer Familie passt, ist dieser Unterschied entscheidend: Eine Versicherung leistet immer nur für die Ursachen, die sie ausdrücklich versichert.
Es lohnt sich deshalb, den Reflex einmal beiseitezulegen und stattdessen zu schauen, wofür in der Praxis tatsächlich geleistet wird.
Was die Leistungsfälle der BarmeniaGothaer zeigen
Die Leistungsstatistik der BarmeniaGothaer zum Kinder-Invaliditäts-Sorglos-Schutz (KISS) nennt eine Zahl, die dem ersten Impuls widerspricht: 93 % der KISS-Leistungsfälle bei der BarmeniaGothaer sind auf Krankheiten zurückzuführen. Auf Unfälle entfallen 7 %.
Auch innerhalb der Krankheiten zeigt die Auswertung, wie unterschiedlich die Auslöser sind. Die Verteilung der Leistungsfälle sieht so aus:
Diese Werte beschreiben ausschließlich die bereits eingetretenen Leistungsfälle dieses Tarifs. Sie sagen nichts darüber aus, wie wahrscheinlich es ist, dass ein bestimmtes Kind erkrankt oder verunglückt – sie zeigen lediglich, welche Ursachen in der Vergangenheit hinter den Leistungsfällen standen. Für die Auswahl einer Absicherung ist das trotzdem eine nützliche Orientierung, weil sie die Frage stellt: Deckt der geplante Schutz überhaupt die Ursachen ab, die tatsächlich vorkommen?
Verteilung der KISS-Leistungsfälle
- 27 % Diabetes
- 20 % Krebs
- 13 % Epilepsie
- 11 % Entwicklungsstörungen
- 22 % sonstige Krankheiten
- 7 % Unfälle
Was eine reine Unfallversicherung abdeckt
Der Name einer Unfallversicherung sagt bereits, woran sie ihre Leistung knüpft: an ein Unfallereignis. Auch die KISS-Bedingungen definieren den Begriff und beschreiben damit gut, was gemeint ist. Ein Unfall liegt danach vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Dieser Unfallbegriff ist in den Bedingungen ausdrücklich weit gefasst. Als Unfall gelten zum Beispiel auch das Ertrinken und tauchtypische Gesundheitsschäden, Gesundheitsschäden durch Erfrierungen, durch einen Sonnenbrand oder Sonnenstich sowie unfreiwillig erlittener Flüssigkeits-, Nahrungs- oder Sauerstoffentzug. Mitversichert sind außerdem Vergiftungen durch die Einnahme von Stoffen, deren Schädlichkeit dem Kind nicht bewusst war, sowie bestimmte Schädigungen durch erhöhte Kraftanstrengung oder Eigenbewegung – etwa Knochenbrüche, verrenkte Gelenke oder Muskel-, Sehnen- und Bänderverletzungen.
Eine Unfallabsicherung deckt also ein breites Spektrum an Ereignissen ab. Ihrer Anlage nach setzt sie aber ein solches Ereignis voraus. Eine Krankheit, die sich ohne Unfall entwickelt, gehört sachlich nicht in ihren Leistungsbereich. Das ist kein Mangel, sondern schlicht ihr Zuschnitt – und der Grund, warum die 93 % für die Auswahl so aufschlussreich sind.
Was KISS abdeckt
KISS setzt genau an dieser Stelle breiter an. Versichert ist die während der Wirksamkeit des Vertrages durch Krankheiten und Unfälle unfreiwillig eingetretene Invalidität. Beide Ursachen stehen gleichberechtigt nebeneinander. Als Krankheit gilt dabei ein anormaler Körper- oder Geisteszustand, der eine nicht ganz unerhebliche Störung körperlicher oder geistiger Funktionen mit sich bringt.
Zeitlich gilt: Krankheiten, die zu einer Invalidität führen, müssen während der Wirksamkeit des Vertrages ärztlich festgestellt werden; Unfälle müssen während der Wirksamkeit des Vertrages eingetreten sein. Die Leistung selbst ist an einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 geknüpft – unabhängig davon, ob dieser durch eine Krankheit oder einen Unfall entstanden ist.
Wird dieser Grad der Behinderung nachgewiesen, zahlt die BarmeniaGothaer die vereinbarte monatliche Rente und zusätzlich eine einmalige Kapitalleistung in Höhe von 24 Monatsrenten. Hinzu kommen die Rehabilitations-Management-Serviceleistungen, über die ein eigener Artikel in diesem Ratgeber informiert.
Wichtig für das Verständnis: Für die Bemessung muss nicht eine einzelne Krankheit oder ein einzelner Unfall allein zu einem GdB von 50 führen. Es werden alle Krankheiten und Unfälle berücksichtigt, die während der Laufzeit des Vertrages unter den Versicherungsschutz fallen. Umgekehrt gibt es – wie in jeder Versicherung – auch Fälle, in denen kein Schutz besteht. Welche das sind, steht ausführlich auf unserer Seite Was KISS nicht leistet.
Was das für Ihre Entscheidung bedeutet
Diese Zahlen beantworten nicht die Frage, welcher Schutz für Ihre Familie der richtige ist – sie schärfen aber die Frage. Wer die Absicherung seines Kindes plant, sollte prüfen, ob die häufigsten Ursachen von Leistungsfällen überhaupt erfasst sind. Bei KISS sind Krankheiten und Unfälle in einem Vertrag zusammengefasst, und die Leistung hängt am festgestellten Grad der Behinderung – egal, ob Krankheit oder Unfall die Ursache ist.
Wie sich KISS neben den anderen Wegen einordnet – Kinder-Unfallversicherung, staatliche Absicherung und Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung –, zeigt die Übersicht KISS im Vergleich.
Ob und in welcher Höhe eine solche Absicherung sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab: davon, wie eine dauerhafte Einschränkung Ihres Kindes den Alltag und das Familieneinkommen verändern würde, und davon, welche Verträge Sie bereits haben. Genau das lässt sich in einem ruhigen Gespräch klären – ohne Eile und ohne dass Sie sich vorher festlegen müssen.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Zählt in KISS ein Unfall genauso wie eine Krankheit?
Ja. Versichert ist die durch Krankheiten und Unfälle unfreiwillig eingetretene Invalidität. Für die Bemessung werden zudem alle versicherten Krankheiten und Unfälle der Vertragslaufzeit zusammen berücksichtigt.
Woher stammen die 93 Prozent?
Aus der Leistungsstatistik der BarmeniaGothaer zu KISS. Die Angabe bezieht sich ausschließlich auf die Leistungsfälle dieses Tarifs und ist keine allgemeine Erkrankungswahrscheinlichkeit.
Brauche ich dann überhaupt noch eine Unfallversicherung?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihren bestehenden Verträgen ab. Wir schauen uns das gemeinsam mit Ihnen an – unverbindlich und ohne Vorfestlegung.
Grundlage: Versicherungsbedingungen KISS (PDF)
Offene Fragen zu KISS?
Ihre persönlichen Ansprechpartner bei der BarmeniaGothaer nehmen sich Zeit für Ihre Fragen – unverbindlich und ohne Vorfestlegung.