Ratgeber

Was kostet eine Kinderinvaliditätsversicherung?

6 Min. Lesezeit

Vier Rentenstufen: Was KISS je Monat kostet, was dafür versichert ist und wodurch sich der Beitrag später ändern kann.

Was in einem KISS-Beitrag steckt

Bevor es um Zahlen geht, lohnt der Blick darauf, wofür der Beitrag überhaupt gezahlt wird. Die Höhe richtet sich bei KISS nach einer einzigen Entscheidung: der gewünschten monatlichen Rente ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50.

An dieser Rente hängen die übrigen Leistungen. Zusätzlich zur laufenden Rente wird eine einmalige Kapitalleistung in Höhe von 24 Monatsrenten gezahlt. Unabhängig von der gewählten Stufe sind außerdem die Rehabilitations-Management-Serviceleistungen versichert – die Kosten der medizinisch-berufskundlichen Beratungstätigkeit werden bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall übernommen. Und es ist eine Unfall-Todesfallleistung von 5.000 Euro vereinbart – sie wird gezahlt, wenn die versicherte Person infolge eines Unfalls innerhalb eines Jahres stirbt und kein Anspruch auf die Invaliditäts-Kapitalleistung besteht.

Wer also den Monatsbeitrag vergleicht, vergleicht immer ein Paket – nicht eine einzelne Leistung.

Die vier Rentenstufen im Überblick

KISS wird in vier festen Stufen angeboten: von 800 Euro bis 2.000 Euro monatlicher Rente, dazwischen lässt sich die Rente im Beitragsfinder in 100-Euro-Schritten fein einstellen. Die folgende Übersicht zeigt zu jeder festen Stufe die einmalige Kapitalleistung sowie den Monatsbeitrag.

Beim Lesen hilft ein Blick auf die Verhältnisse: Die Kapitalleistung wächst gleichmäßig mit der Rente, weil sie immer 24 Monatsrenten entspricht. Der Beitrag wächst dagegen nicht im selben Verhältnis wie die Rente – das lässt sich in der Tabelle Stufe für Stufe nachrechnen.

Im Beitrag enthalten: 1,33 € für den Kinder-Unfallschutz und 4,55 € für den Tarif „Mehr Komfort 1‑Bett K“ (Einbettzimmer im Krankenhaus).

Kinder-Invaliditäts-Sorglos-Schutz – Monatsbeiträge – Beiträge inklusive Kinder-Unfallschutz und Einbettzimmer
Gewählte KISS-Rente800 €1.000 €1.500 €2.000 €
Einmalige Kapitalleistung ab GdB 5019.200 €24.000 €36.000 €48.000 €
Monatsbeitrag28,73 €33,49 €45,40 €57,31 €

Die Leistungsdynamik: eine Begriffserklärung

Neben dem hier ausgewiesenen Monatsbeitrag kennen die Bedingungen noch eine weitere Regelung: die Leistungsdynamik. Sofern sie im Versicherungsschein dokumentiert ist, gilt Folgendes: Wird aus dem Vertrag eine Rente gezahlt, erhöht die BarmeniaGothaer zum 1. Januar jedes Jahres den für das jeweils vergangene Kalenderjahr geltenden Monatsrentenbetrag um 1,5 % – erstmals zum 1. Januar des zweiten auf den Rentenbeginn folgenden Kalenderjahres. Der Betrag der Monatsrente wird dabei auf volle Euro aufgerundet.

Die Leistungsdynamik wirkt also erst, wenn eine Rente bereits läuft – vorher ändert sie nichts an den zugesagten Leistungen.

Die Summendynamik: 5 % pro Jahr – wenn Sie möchten

Von der Leistungsdynamik zu unterscheiden ist die Summendynamik. Sofern sie im Versicherungsschein dokumentiert ist, wird die für die Rentenleistung vereinbarte Versicherungssumme jährlich um 5 % erhöht und auf volle Euro aufgerundet. Der Beitrag wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet und erhöht sich im gleichen Verhältnis. Die Erhöhung erfolgt jeweils zum Beginn des Versicherungsjahres, erstmals zum Beginn des zweiten Versicherungsjahres.

Sie sind daran nicht gebunden. Die Erhöhung entfällt, wenn Sie ihr innerhalb von zwei Monaten, nachdem Ihnen die Information über die Erhöhung zugegangen ist, in Textform widersprechen – per E-Mail, Fax oder Brief. Ein Punkt gehört dabei sachlich dazu: Haben Sie dreimal hintereinander die Erhöhung abgelehnt, erlischt Ihr Recht auf weitere Erhöhungen. Sie können es allerdings neu beantragen. Zwei weitere Regeln gehören dazu: Die Summendynamik endet für das versicherte Kind von selbst, sobald die Versicherungssumme den in den Annahmerichtlinien der Barmenia festgelegten Höchstrentenbetrag erreicht hat. Und sie ruht, solange aus dem Vertrag eine Rente gezahlt wird oder eine Beitragsbefreiung besteht – eine vereinbarte Leistungsdynamik läuft davon unberührt weiter.

Wichtig für das Verständnis: Eine erhöhte Versicherungssumme gilt für Schadensfälle, die nach dem letzten Erhöhungstermin und vor dem nächsten Erhöhungszeitpunkt eintreten. Für zum Erhöhungszeitpunkt bereits eingetretene Versicherungsfälle entfaltet die Summendynamik keine Wirkung.

Wenn der Beitrag sich ändert – oder ganz entfällt

Beiträge sind keine für immer festgeschriebene Größe. Die BarmeniaGothaer ist berechtigt, bei bestehenden Verträgen zum Ablauf eines jeden Kalenderjahres zu prüfen, ob eine Anpassung – Erhöhung oder Absenkung – der Beiträge notwendig ist. Verglichen werden dabei die tatsächlich eingetretenen Schadenaufwendungen und Kosten mit den ursprünglich einkalkulierten.

Für diese Prüfung gelten klare Grenzen: Eine Anpassung unterbleibt, wenn sie weniger als 5 % des Jahresbeitrages betragen würde. Ergibt die Prüfung niedrigere Beiträge als die bisherigen, ist die Versicherung verpflichtet, sie um die Differenz abzusenken. Und eine Anpassung aus Gründen der Gewinnsteigerung oder Ähnlichem kommt ausdrücklich nicht in Betracht. Über eine Beitragsanpassung werden Sie vorab informiert; dabei werden Sie auch auf Ihr Kündigungsrecht hingewiesen.

In einigen Situationen entfällt der Beitrag ganz. Sobald für eine versicherte Person Anspruch auf Zahlung der Rentenleistung besteht, endet die Pflicht zur Beitragszahlung für die Dauer des Leistungsbezugs. Stirbt der Versicherungsnehmer während der Wirksamkeit des Vertrages oder erleidet er einen Unfall, der zu einer Invalidität mit einem GdB von mindestens 50 führt, wird die Versicherung des minderjährigen Kindes beitragsfrei weitergeführt – unter den in den Bedingungen genannten Voraussetzungen. Und bei unverschuldeter, unfreiwilliger Arbeitslosigkeit kann der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen für maximal 12 Monate beitragsfrei gestellt werden.

Zahlweise und Kündigung

Je nach Vereinbarung werden die Beiträge entweder durch laufende Zahlungen monatlich, viertel-, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt. Die Versicherungsperiode entspricht dabei der gewählten Zahlweise.

Auch der Ausstieg ist geregelt und unkompliziert: Während der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Textform kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist. Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen; er endet dann mit Ablauf des Tages, an dem die Kündigung zugeht. Sie können die Kündigung auch zu einem späteren, in der Zukunft liegenden Zeitpunkt aussprechen.

Diese Regeln gelten für den KISS-Anteil; der Einbettzimmer-Tarif Mehr Komfort 1‑Bett K hat eigene Bedingungen, etwa eine Mindestdauer von 12 Monaten. Alle genannten Beiträge können jährlich angepasst werden. Der konkrete Beitrag und der genaue Versicherungsschutz werden im persönlichen Angebot geprüft. Alle Stufen können Sie auch im Beitragsfinder durchspielen.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Was ist der Unterschied zwischen Leistungs- und Summendynamik?

Die Leistungsdynamik erhöht eine bereits laufende Rente jährlich um 1,5 %. Die Summendynamik erhöht schon während der Vertragslaufzeit die vereinbarte Versicherungssumme jährlich um 5 % – und mit ihr den Beitrag im gleichen Verhältnis.

Kann ich die jährliche Erhöhung ablehnen?

Ja. Die Erhöhung entfällt, wenn Sie ihr innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Information in Textform widersprechen. Nach dreimaliger Ablehnung hintereinander erlischt das Recht auf weitere Erhöhungen; es kann neu beantragt werden.

Bleibt der Beitrag dauerhaft gleich?

Das lässt sich nicht zusagen. Die BarmeniaGothaer darf zum Ablauf jedes Kalenderjahres prüfen, ob eine Anpassung notwendig ist; Anpassungen unter 5 % des Jahresbeitrages unterbleiben, niedrigere Beiträge sind abzusenken.

Grundlage: Versicherungsbedingungen KISS (PDF)

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